Einbahnstraßenregelung gegen LKW-Verkehr Seit Anfang März ist die Verkehrsführung in der Cusanusstraße im Stadtteil Wengerohr geändert. In dem Teilstück der Cusanusstraße ist nach der Einmündung zur Dauner Straße bis zum Knotenpunkt an der Eifelstraße nun eine Einbahnstraße...
Einbahnstraßenregelung gegen LKW-Verkehr
Seit Anfang März ist die Verkehrsführung in der Cusanusstraße im Stadtteil Wengerohr geändert. In dem Teilstück der Cusanusstraße ist nach der Einmündung zur Dauner Straße bis zum Knotenpunkt an der Eifelstraße nun eine Einbahnstraße eingerichtet. Die Einbahnstraßenregelung gilt ausdrücklich nur für diesen Teilbereich. Der PKW-Verkehr kann künftig entweder über die Grabenstraße oder über die Dauner Straße in die Cusanusstraße einfahren.
Die neue Verkehrsführung ist erforderlich, weil trotz bestehendem LKW-Verbot regelmäßig Lastkraftwagen und sogar Lastzüge von der Eifelstraße kommend in die Cusanusstraße eingefahren sind. Bislang galt hier ein Verbot der Einfahrt für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen - einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. Das Verbot wird jedoch seit geraumer Zeit ignoriert, so dass die Lastkraftwagen entweder wieder rückwärts rausfahren mussten oder beim Versuch weiterzufahren zahlreiche Schäden an Straßenlaternen, Bordsteinen, Zaunanlagen, Hecken und Vorgärten angerichtet haben.
Die Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass Radfahrer die Cusanusstraße auch weiterhin in beide Richtungen befahren dürfen. Die entsprechenden Verkehrszeichen sind ebenfalls aufgestellt.