Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB vom 02. Juni bis 07. Juli 2020
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 die Aufstellung des Bebauungs-planes WW-13-02 Industriegebiet Wengerohr-Süd, 2. Änderung“ gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Der Stadtrat hat in gleicher Sitzung dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes WW-13-02 Industriegebiet Wengerohr-Süd, 2. Änderung“ zugestimmt und beschlossen, gemäß § 4a Abs.2 BauGB gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.
Die Planunterlagen sind während des Zeitraums vom 02. Juni bis 07. Juli 2020 ergänzend auch auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter www.wittlich.de/leben-und-wohnen/bauen-und-umwelt/bauleitplaene.html
Gegenüberstellung der beiden Versionen WW-13-00 und WW-13-02 Industriegebiet Wengerohr-Süd:
Aktuelle gültige Version: | ||
WW-13-00 "Industriegebiet Wengerohr-Süd" | - | WW-13-00 Textfestsetzungen |
Vorentwurf der 2. Änderung“: | ||
WW-13-02 "Industriegebiet Wengerohr-Süd, 2. Änderung" | - | WW-13-02 Textliche Festsetzungen |
WW-13-02 Begründung (Änderungen ab Seite 13) |